Unabhängige Governance in der ästhetischen Medizin

Qualifikation

Mindestens 20 Jahre Erfahrung. Zusätzlich nachgewiesene Unabhängigkeit.

Erfahrung · Aktuelle Kompetenz · Fallbezogene Unabhängigkeit

Das IAGS-Modell setzt für unabhängige Berater und Ergebnisprüfer mindestens 20 Jahre relevante klinische Erfahrung voraus. Nicht das Lebensalter entscheidet, sondern die nachgewiesene Tätigkeit im passenden Fachgebiet und die Kompetenz für die konkrete Frage.

Hinzu kommen aktuelle Fachkenntnisse, die für das jeweilige Mandat erforderliche berufliche Befugnis und eine dokumentierte Prüfung von Interessenkonflikten.

Ein ehemaliger Operateur ist nicht automatisch für jedes Verfahren oder jede neue Methode qualifiziert. Ebenso ersetzt ein akademischer Titel keine Prüfung der tatsächlichen Erfahrung.

Die Anforderung ist ein bewusst gewähltes Zugangskriterium der Society. Sie ist keine Aussage darüber, dass jüngere Ärzte grundsätzlich schlechter behandeln oder eine bestimmte Zahl von Berufsjahren ein Ergebnis garantiert.

Was nachgewiesen werden muss

Geprüft werden die relevanten Tätigkeitszeiträume, das Fachgebiet, die Erfahrung mit der konkreten Fragestellung, die aktuelle fachliche Befähigung und mögliche wirtschaftliche oder persönliche Verbindungen.

Die Zeit seit der Approbation allein reicht nicht aus. Eine Prüfung muss erkennen lassen, welche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde und für welchen Bereich eine Person qualifiziert ist.

Parallel ausgeübte Tätigkeiten werden bei der Dauer nicht doppelt gezählt. Zeiträume und relevanter Tätigkeitsumfang müssen fachlich geprüft werden; keine automatische Anerkennung allein durch einen Kalenderrechner.

Keine pauschale Zulassung für „die gesamte Ästhetik“. Der anerkannte Tätigkeitsbereich wird konkret beschrieben.

Abstand zum Behandlungsgeschäft

Die unabhängigen ärztlichen Rollen sind Ärzten vorbehalten, die keine entgeltlichen elektiven ästhetischen Behandlungen mehr anbieten oder durchführen.

Zusätzlich wird geprüft, ob über Beteiligungen, Honorare, Vermittlung, verbundene Einrichtungen oder persönliche Beziehungen weiterhin relevante wirtschaftliche Interessen bestehen.

Eine angemessene Vergütung für das unabhängige Mandat ist möglich. Sie darf nicht an eine Behandlung, eine bestimmte Anbieterwahl oder eine gewünschte Bewertung gekoppelt sein.

Fachlich aktuell bleiben

Das Ende einer kommerziellen Behandlungstätigkeit darf nicht das Ende fachlicher Aktualisierung bedeuten. Literaturarbeit, Fallkonferenzen und geeignete Fortbildung sollen die Aktualität der Beratung sichern.

Reicht die eigene Kompetenz nicht aus, wird das Mandat begrenzt oder nicht übernommen.

Wiederkehrende Prüfung

Relevante Angaben werden jährlich aktualisiert und durch eine fallbezogene Unabhängigkeitsprüfung ergänzt. Wesentliche Änderungen müssen auch zwischen diesen Zeitpunkten offengelegt werden.

Mitgliedschaft ist keine Zulassung

Die Mitgliedschaft in der Society, ein Kursabschluss oder eine Interessenbekundung ersetzen die fachliche Prüfung nicht. Die Anforderungen beziehen sich auf eine konkrete unabhängige ärztliche Rolle und einen abgegrenzten Tätigkeitsbereich.