Unabhängige Governance in der ästhetischen Medizin

Governance-Modell

Die gesamte Entscheidungs­kette – nicht nur der Eingriff.

Das IAGS-Modell ordnet jedem Schritt eine Aufgabe, eine verantwortliche Rolle und einen nachvollziehbaren Nachweis zu. Es soll erkennbar sein, auf welcher Grundlage eine Entscheidung getroffen wurde und welche Interessen dabei bestanden.

Die Prozesskette

  1. Wunsch und Ausgangslage

    Ziele, Erwartungen, Vorbehandlungen und Grenzen werden erfasst, ohne daraus bereits einen Behandlungsauftrag abzuleiten.

  2. Unabhängigkeit prüfen

    Vor dem Mandat werden Erfahrung, fachliche Eignung und mögliche Interessenkonflikte des Beraters geprüft.

  3. Unabhängig beraten

    Möglichkeiten, Nichtbehandlung, Aufschub, Risiken und offene Fragen werden erörtert. Fehlende Informationen bleiben ausdrücklich offen.

  4. Entscheidung vorbereiten

    Der Patient erhält Gelegenheit für Rückfragen und eine eigene Entscheidung. Eine Behandlung ist kein vorgeschriebenes Ergebnis.

  5. Behandler wählenOptional

    Die Auswahl orientiert sich an nachvollziehbaren Anforderungen. Unterstützung bei der Auswahl darf keine verdeckte Vermittlung sein.

  6. Behandler entscheidet selbst

    Der behandelnde Arzt untersucht selbst und verantwortet die medizinische Entscheidung und Aufklärung. Er kann eine Behandlung ablehnen.

  7. Behandeln und nachsorgen

    Behandlung, Nachsorge und notwendige Komplikationsversorgung verbleiben in der medizinischen Versorgung.

  8. Ergebnis unabhängig prüfen

    Ein anderer qualifizierter Arzt beurteilt das Ergebnis zu einem begründeten Zeitpunkt anhand dokumentierter Ziele.

  9. Weiteres Vorgehen klären

    Beobachtung, weitere Abklärung oder mögliche Revision werden ohne eigenes Behandlungsangebot des Prüfers eingeordnet.

Interessen offenlegen. Grundlagen dokumentieren. Verantwortlichkeiten zuordnen. Überprüfbarkeit ermöglichen.

Getrennte Rollen bleiben getrennt

Die Rollen A, B und C sind mit unterschiedlichen Personen besetzt. Der Ergebnisprüfer soll nicht seine eigene frühere Beratung oder Empfehlung überprüfen.

Eine externe Beratung ersetzt nicht die medizinische Verantwortung des Behandlers. Dieser untersucht selbst, klärt selbst auf, trifft seine eigene medizinische Entscheidung und kann eine Behandlung ablehnen. Die IAGS-Website entscheidet nicht selbst über eine individuelle Indikation.

Getrennte Rollen bleiben getrennt
RolleAufgabeIm IAGS-Modell nicht zulässig
Unabhängiger Berater ABehandlungswunsch, Alternativen, Nutzen, Risiken, Grenzen und offene Fragen beurteilenDiesen Patienten später selbst elektiv ästhetisch behandeln oder an seiner Behandlung verdienen
Behandelnder Arzt BEigene Untersuchung, medizinische Entscheidung, Aufklärung, Behandlung und Nachsorge verantwortenDie eigene Nachkontrolle als unabhängige externe Ergebnisprüfung darstellen
Unabhängiger Ergebnisprüfer CVerlauf und Ergebnis anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilenZugleich ursprünglicher Berater oder Behandler sein; eigene ästhetische Folge- oder Revisionsbehandlung anbieten

Behandlungssperre und notwendige Versorgung

Wer einen Patienten im IAGS-Modell unabhängig berät oder dessen Ergebnis unabhängig beurteilt, übernimmt für diesen Patienten keine spätere elektive ästhetische Behandlung. Dies umfasst auch andere ästhetische Eingriffe und Revisionen. Eine wirtschaftliche Beteiligung über verbundene Anbieter ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Regel ist nicht auf den ursprünglich besprochenen Eingriff beschränkt. Sie darf nicht durch einen späteren Wechsel des Eingriffs, der Gesellschaft oder des abrechnenden Anbieters umgangen werden.

Sie ist keine pauschale Sperre notwendiger medizinischer Versorgung. Notwendige Notfallversorgung darf nicht verhindert oder verzögert werden. Ausnahmen werden dokumentiert; erforderlichenfalls wird die anschließende unabhängige Prüfung neu besetzt.

Teilprozesse richtig bezeichnen

Eine unabhängige Beratung oder Ergebnisprüfung kann auch einzeln stattfinden. Ein solches Modul wird nicht als vollständig umgesetzte IAGS-Prozesskette bezeichnet.

Eine erst nach der Behandlung durchgeführte Prüfung kann eine zuvor nicht erfolgte unabhängige Beratung nicht nachträglich ersetzen.

Ihre Wahl bleibt Ihre Wahl

Die unabhängige Beratung soll eine Entscheidung verständlicher machen, nicht sie vorgeben. Nichtbehandlung, Aufschub und weitere Klärung bleiben eigenständige Möglichkeiten. Der behandelnde Arzt verantwortet seine medizinische Entscheidung unabhängig davon.