Unabhängige Governance in der ästhetischen Medizin

Standards

IAGS-Standard für unabhängige ästhetische Entscheidungs­prozesse.

Der Standard beschreibt Anforderungen an die Struktur einer Beratung, Behandlung und Ergebnisprüfung. Er ist kein medizinisches Behandlungsprotokoll und keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses.

Die acht Anforderungen

G1

Getrennte Rollen

Beratung, Behandlung und unabhängige Ergebnisprüfung werden von verschiedenen Personen verantwortet. Der Ergebnisprüfer ist weder ursprünglicher Behandler noch Erstberater.

G2

Kein späteres Behandlungsgeschäft

Unabhängige Berater und Ergebnisprüfer übernehmen keine elektive ästhetische Behandlung desselben Patienten und profitieren nicht über verbundene Anbieter davon.

G3

Nachgewiesene Qualifikation

Mindestens 20 Jahre relevante klinische Erfahrung, eingriffsspezifische Kompetenz und aktuelle fachliche Befähigung sind nachzuweisen.

G4

Abstand zum Wettbewerb

Für diese unabhängigen Rollen dürfen Ärzte keine entgeltlichen elektiven ästhetischen Behandlungen mehr anbieten oder durchführen. Relevante wirtschaftliche Beziehungen werden geprüft.

G5

Transparente Vergütung

Leistung, Kostenträger und Vergütungsgrundlage werden offengelegt. Honorare hängen nicht von Behandlung, Anbieterwahl oder gewünschtem Bewertungsergebnis ab.

G6

Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage

Ziele, Alternativen, Risiken, Unsicherheiten und fehlende Informationen werden dokumentiert. Nichtbehandlung und Aufschub bleiben eigenständige Optionen.

G7

Verantwortung und Übergaben

Jeder Arzt verantwortet seine Tätigkeit. Nachsorge und dringliche Versorgung müssen organisiert sein. Governance darf notwendige Hilfe nicht verzögern.

G8

Ergebnisprüfung und Beschwerden

Patientenperspektive, klinische Befunde und Unsicherheit werden unterscheidbar dargestellt. Beanstandungen können durch zuvor nicht beteiligte Personen überprüft werden.

Methodik und Weiterentwicklung

Anforderungen werden mit Begründung, Quellenbasis und Dokumentstatus veröffentlicht. Normative Festlegungen, fachlicher Konsens und empirische Erkenntnisse werden voneinander unterschieden.

Jede neue Fassung erhält ein Datum und eine nachvollziehbare Änderungshistorie.

  1. Fachliche Konsultation
  2. Auswertung
  3. Beschluss
  4. Anwendung
  5. Überarbeitung

Was ein Standard nicht ersetzt

Die Anwendung des Standards ersetzt weder die Verantwortung des behandelnden Arztes noch die für ein konkretes Mandat erforderlichen beruflichen, vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen.

Dokumente und Druck

Version 0.1

IAGS-Governance-Standard

Die Grundprinzipien G1–G8 für unabhängige ästhetische Entscheidungsprozesse.

Die Druckansicht enthält die acht Anforderungen, die Version und den Geltungsbereich des Standards.