Der Standard beschreibt Anforderungen an die Struktur einer Beratung, Behandlung und Ergebnisprüfung. Er ist kein medizinisches Behandlungsprotokoll und keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses.
Die acht Anforderungen
Getrennte Rollen
Beratung, Behandlung und unabhängige Ergebnisprüfung werden von verschiedenen Personen verantwortet. Der Ergebnisprüfer ist weder ursprünglicher Behandler noch Erstberater.
Kein späteres Behandlungsgeschäft
Unabhängige Berater und Ergebnisprüfer übernehmen keine elektive ästhetische Behandlung desselben Patienten und profitieren nicht über verbundene Anbieter davon.
Nachgewiesene Qualifikation
Mindestens 20 Jahre relevante klinische Erfahrung, eingriffsspezifische Kompetenz und aktuelle fachliche Befähigung sind nachzuweisen.
Abstand zum Wettbewerb
Für diese unabhängigen Rollen dürfen Ärzte keine entgeltlichen elektiven ästhetischen Behandlungen mehr anbieten oder durchführen. Relevante wirtschaftliche Beziehungen werden geprüft.
Transparente Vergütung
Leistung, Kostenträger und Vergütungsgrundlage werden offengelegt. Honorare hängen nicht von Behandlung, Anbieterwahl oder gewünschtem Bewertungsergebnis ab.
Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage
Ziele, Alternativen, Risiken, Unsicherheiten und fehlende Informationen werden dokumentiert. Nichtbehandlung und Aufschub bleiben eigenständige Optionen.
Verantwortung und Übergaben
Jeder Arzt verantwortet seine Tätigkeit. Nachsorge und dringliche Versorgung müssen organisiert sein. Governance darf notwendige Hilfe nicht verzögern.
Ergebnisprüfung und Beschwerden
Patientenperspektive, klinische Befunde und Unsicherheit werden unterscheidbar dargestellt. Beanstandungen können durch zuvor nicht beteiligte Personen überprüft werden.
Methodik und Weiterentwicklung
Anforderungen werden mit Begründung, Quellenbasis und Dokumentstatus veröffentlicht. Normative Festlegungen, fachlicher Konsens und empirische Erkenntnisse werden voneinander unterschieden.
Jede neue Fassung erhält ein Datum und eine nachvollziehbare Änderungshistorie.
- Fachliche Konsultation
- Auswertung
- Beschluss
- Anwendung
- Überarbeitung
Was ein Standard nicht ersetzt
Die Anwendung des Standards ersetzt weder die Verantwortung des behandelnden Arztes noch die für ein konkretes Mandat erforderlichen beruflichen, vertraglichen und rechtlichen Voraussetzungen.
Dokumente und Druck
IAGS-Governance-Standard
Die Grundprinzipien G1–G8 für unabhängige ästhetische Entscheidungsprozesse.
Die Druckansicht enthält die acht Anforderungen, die Version und den Geltungsbereich des Standards.
